Magazin
16.03.2018.
Alles neu macht der (20.) Mai
Keine Nachfrist mehr gibt es mit der am 20. Mai 2018 in Kraft
tretenden Novelle des§57a KFG bei allen Taxis, Rettungs-und
Krankentransportfahrzeugen, allen Lkws über und auch unter 3,5 Tonnen
hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3), allen Omnibussen
(Fahrzeugklassen M2 und M3), Anhängern über 3,5 Tonnen hzG (Klassen
O3 und O4), Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und
Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h.