Stiefkind E-Gebrauchtwagen
Der Bestand und die Standzeiten bei gebrauchten E-Autos steigen. Der Gebrauchtwagenkunde stellt sich deutlich langsamer ...
Keine Nachfrist mehr gibt es mit der am 20. Mai 2018 in Kraft tretenden Novelle des§57a KFG bei allen Taxis, Rettungs-und Krankentransportfahrzeugen, allen Lkws über und auch unter 3,5 Tonnen hzG (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3), allen Omnibussen (Fahrzeugklassen M2 und M3), Anhängern über 3,5 Tonnen hzG (Klassen O3 und O4), Zugmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h.
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