Kennzeichen für Radfahrer
Radfahrer gelten als vollwertige Verkehrsteilnehmer, allerdings ohne Haftpflichtversicherung oder Steuer, die Kraftfahrer - egal ob Pkw oder Zweirad - berappen müssen. Radfahrer unterliegen ebenso der StVO und sind verpflichtet, auch die Promillegrenzen einzuhalten. Es drängt sich also die Frage einer Registrierung mit all ihren pekuniären Konsequenzen auf.
