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01.01.2010.

Kennzeichen für Radfahrer

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Radfahrer gelten als vollwertige Verkehrsteilnehmer, allerdings ohne Haftpflichtversicherung oder Steuer, die Kraftfahrer - egal ob Pkw oder Zweirad - berappen müssen. Radfahrer unterliegen ebenso der StVO und sind verpflichtet, auch die Promillegrenzen einzuhalten. Es drängt sich also die Frage einer Registrierung mit all ihren pekuniären Konsequenzen auf.

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