Magazin
01.06.2009.
"Bisher leider ohne Erfolg!"
Sagen Sie es Ihren Kunden! Abgelaufene Begutachtungsplaketten, die inÖsterreich innerhalb einer viermonatigen Toleranzfrist noch ihre
Gültigkeit besitzen, werden in Ungarn und Kroatien von den
zuständigen Behörden beanstandet, was vor Ort bis zur Konfiszierung
von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln führen kann. <br /><br />Interventionen des Verkehrsministerium auf EU-Ebene blieb der Erfolg
bisher verwehrt.