Alle Testerhersteller bieten mittlerweile OBFCM-Lösungen an und der gesamte Ablauf funktioniert absolut problemlos“, berichtet Dieter Köllner-Gürsch. Dabei wählen die meisten Hersteller den direkten Weg zur ZBD. „Für die ZBD wurde nun auch eine ASA-Schnittstelle für entsprechende Lösungen entwickelt“, ergänzt Köllner-Gürsch. Die OBFCM-Abfrage ist im Zuge der §57a-Überprüfung seit 20. Mai für Fahrzeuge mit den Abgasbuchstaben AP, AQ und AR verpflichtend, seitens des Ministeriums gibt es dazu keinen Aufschub. „Besitzt man die technischen Voraussetzungen nicht, dürfen für diese Fahrzeuge aus unserer Sicht keine §57a-Überprüfungen durchgeführt werden.“
Stiefkind E-Gebrauchtwagen
Der Bestand und die Standzeiten bei gebrauchten E-Autos steigen. Der Gebrauchtwagenkunde stellt sich deutlich langsamer ...
