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03.12.2015.

Kollektivvertrag erstmals mit Freizeitoption

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Der ab 1. Jänner 2016 geltende Kollektivvertrag für das Metallgewerbe, über den am 30. November 2015, nach der 2. Verhandlungsrunde, Einigung erzielt wurde, spiegle mit der maßvollen Lohnerhöhung die schwachen Aussichten punkto Wirtschaftswachstum wider, so die WKO. Wir veröffentlichen alle Details.

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