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26.03.2015.

Schluss mit den Schein-Ausländern

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Die Bestimmung, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge von Inländern nach maximal einem Monat in Österreich anzumelden sind, gilt nicht für Oldtimer, sondern auch für aktuelle Fahrzeuge

Der neue Erlass über die missbräuchliche Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bietet Exekutive und Finanzpolizei bessere Handhabe in der Bekämpfung von „Schein-Ausländern“.

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