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06.11.2014.

Unverrückbare Position

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Für das Verkehrsministerium ist ein Kfz-Techniker, der ein Auto zur Reparatur in die Werkstatt holt, Güterbeförderer. Andere Gewerbe können Material und Ausrüstung in die Werkstatt holen, ohne dass sie zu Fahrerqualifizierungsnachweisen verpflichtet sind.

Das Verkehrsministerium geht nicht von seiner Position ab: Auch wenn ein Kfz-Techniker ein liegen gebliebenes Auto in seine Werkstatt holt und es anschließend repariert, gilt dafür nicht die Handwerkerregelung.

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