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19.07.2013.

Verkehrsministerium schärft die Waffen

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Nur wenn Fahrzeuge nicht ihren dauernden Standort in Österreich haben, dürfen sie mit ausländischem Kennzeichen gefahren werden.

Das Verkehrsministerium hat am 15. Juli 2013 einen Erlass über die Vorgangsweise bei missbräuchlicher Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen herausgegeben.

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