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19.01.2012.

Bundesinnung und ÖWV einigen sich auf neuen Mängelkatalog

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„Zu 100 Prozent das wirtschaftliche Risiko tragend“, wird der Österreichische Wirtschaftsverlag (ÖWV) nach erfolgter Novellierung der Prüf- und Begutachtungsstellen-Verordnung in Kooperation mit der Bundesinnung der Kfz-Techniker ab der 2. Jahreshälfte 2012 einen neuen Mängelkatalog für die §-57a-Überprüfung auflegen.

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