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06.12.2011.

In eigenem Sachverständnis

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Univ.-Prof. Dr. Bernhard Wielke antwortet auf den Artikel „Kfz-Sachverständigen-Obmann nur für Minderheit?“ sogleich; hier seine unveränderte Auffassung zu den Unterschieden zwischen der Kfz-Landesinnung und dem Landesverband der Gerichts-SV: „Fachgruppenobmann des Gerichts-SV-Verbands ist für alle Kfz-Gerichts-SV kompetenter Interessensverteter unabhängig, ob sie Gerichtsaufträge erhalten oder nicht.

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