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25.06.2009.

Importeure im Vorteil

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„Nachvollziehbare“ wirtschaftliche Gründe reichen aus, damit ein Autohersteller sein Netz umstrukturieren und die Händler mit einjähriger Frist kündigen kann. Das entschied jüngst der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit zwischen Nissan und gekündigten Partnern.

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